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Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Norwegen

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/beamthaftnorbek/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Norwegen
Reference number
beamthaftnorbek
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
788 Bytes

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Norms

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Annexes

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Full text

Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Norwegen

(XXXX)

Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung des Königreichs Norwegen die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Der Bundesminister der Justiz