Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Belgien
Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/beamthaftbelbek/xml.zip
- Name
- Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Belgien
- Reference number
- beamthaftbelbek
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
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- Updated date
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- Language
- de
- Raw content
- 1.4 KB
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Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Belgien
(XXXX)
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung von Belgien die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Der Bundesminister der Justiz