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Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/wzg_35usabek/xml.zip
Name
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Reference number
wzg_35usabek
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
897 Bytes

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Norms

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Annexes

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Full text

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 134) wird gemäß einer Mitteilung des Präsidenten des Patentamts der Vereinigten Staaten von Amerika bekanntgemacht:

Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen in den Vereinigten Staaten von Amerika anmelden, brauchen nicht den Nachweis zu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung befindet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten haben.

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz