Emtract Ingest

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/wzg_35perbek/xml.zip
Name
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Reference number
wzg_35perbek
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
952 Bytes

Logs

Type Status Started at Finished at
No jobs yet.

Norms

No norms extracted yet.

Annexes

No annexes extracted yet.

Full text

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des peruanischen Außenministeriums bekanntgemacht:

Deutsche Warenbezeichnungen werden in der Republik Peru in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen in der Republik Peru anmelden, brauchen nicht den Nachweis zu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung befindet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten haben.

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz