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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in auswärtigen Staaten

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/wzauslbek/xml.zip
Name
Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in auswärtigen Staaten
Reference number
wzauslbek
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
991 Bytes

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Norms

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Annexes

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Full text

Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in auswärtigen Staaten

(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in den nachstehend verzeichneten Staaten:

  • Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika

deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.

Der Reichskanzler