Emtract Ingest

Verordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/auswgebv/xml.zip
Name
Verordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen
Reference number
auswgebv
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
1.05 KB

Logs

Type Status Started at Finished at
No jobs yet.

Norms

No norms extracted yet.

Annexes

No annexes extracted yet.

Full text

Verordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen

Eingangsformel

Auf Grund des § 3a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Auswandererschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 443) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

§ 1 Gebührenerhebung

(1) Für die Genehmigung der Auswandererberatung wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben.

(2) Die Entscheidung über Anträge von Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und anderer anerkannter gemeinnütziger Einrichtungen ist gebührenfrei. Auslagen werden in diesen Fällen nicht erhoben.

(3) § 15 des Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.