Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
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- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/telekomernano/xml.zip
- Name
- Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
- Reference number
- telekomernano
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
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- Updated date
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- Language
- de
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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert am 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten/den Präsidentinnen
- der Oberpostdirektionen,des Fernmeldetechnischen Zentralamtes unddes Zentralamtes für Mobilfunk
den Leitern/den Leiterinnen
- des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
sowie den Rektoren/den Rektorinnen
- der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.
II.
Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.
III.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1990 in Kraft.
Schlußformel
Deutsche Bundespost TELEKOM
Der Vorstand