Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung
Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/stberfangeignv/xml.zip
- Name
- Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung
- Reference number
- stberfangeignv
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
- -
- Updated date
- -
- Language
- de
- Raw content
- 2.31 KB
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Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung
Eingangsformel
Auf Grund des § 30 Abs. 4 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
§ 1
Die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte, wer als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin, vereidigter Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin, Steuerberater/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigter/Steuerbevollmächtigte bestellt oder anerkannt ist.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.