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Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/stberfangeignv/xml.zip
Name
Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung
Reference number
stberfangeignv
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung

Eingangsformel

Auf Grund des § 30 Abs. 4 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

§ 1

Die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte, wer als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin, vereidigter Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin, Steuerberater/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigter/Steuerbevollmächtigte bestellt oder anerkannt ist.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.