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German Federal Law
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
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Name
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Regulation
Tenth BImSchV
Tenth Product Safety Ordinance
Tenth Pension Adjustment Act
Eleventh Amendment to the Lastenausgleich Act
Ordinance on Emission Declarations
Explosion Protection Ordinance
Eleventh Pension Adjustment Act
Eleventh Pension Adjustment Regulation 1996
Major Accidents Ordinance
Lifts Ordinance
Twelfth Pension Adjustment Act
Twelfth Painting and Varnishing Trade Ordinance
Ordinance on Large Combustion Plants, Gas Turbine Plants and Internal Combustion Engine Plants
Thirteenth Roofing Minimum Wage Regulation
Thirteenth Pension Adjustment Act
14th Federal Immission Control Ordinance
Fourteenth Equalization of Burdens Amendment Act
Pressure Equipment Ordinance
Fourteenth Pension Adjustment Act
Fifteenth Product Safety Ordinance
Fifteenth Pension Adjustment Act
Sixteenth Act Amending the Equalization of Burdens Act
Traffic Noise Protection Ordinance
Sixteenth Pension Adjustment Act
First Remuneration Standardisation and Reorganisation Act
First Federal Immission Control Ordinance
1-DM Gold Coin Act
First Regulation Implementing the Federal Compensation Act
First Implementing Regulation to the Operating Regulations for Aviation Equipment
First Marriage and Family Law Reform Act
First Aircraft Noise Protection Ordinance
Low Voltage Ordinance
First Pension Adjustment Act 1958
First Explosives Ordinance
First Water Supply Security Ordinance
First Offshore Wind Energy Regulation
First Electoral Ordinance under the Co-Determination Act
Implementing Regulation (EU) 2019/296
Aarhus Regulation
Aarhus Regulation
Aerosol Containers Ordinance
Alternative Fuels Infrastructure Regulation
Alternative Fuels Infrastructure Regulation
Alternative Fuels Infrastructure Regulation
AIFM Sustainability Risks Delegated Regulation
Al Quoz Creative Zone Supreme Committee Resolution
Anti-Money Laundering Regulation
Federal Registration Data Transfer Regulation
CBAM Amendment Regulation
CBAM Simplification Regulation
Delegated Directive on Sustainability Factors in Product Governance
UCITS Sustainability Risks Delegated Directive
Plastic Food Contact Materials Regulation
Conflict Minerals Regulation
Construction Products AVCP Delegated Regulation
Consumer Rights Directive
Corporate Sustainability Omnibus Directive
Corporate Sustainability Reporting and Due Diligence Amending Directive
Construction Products Regulation
Construction Products Regulation
Consumer Rights Directive
Critical Raw Materials Act
Critical Raw Materials Act
Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Corporate Sustainability Reporting Directive
DECCA Law
Dubai International Award for Best Practices to Improve the Living Environment
Sustainability Reporting Amending Directive
Dubai OHS-E Manual
Dubai Public Health Law
Energy Efficiency Directive
Energy Efficiency Directive
Environmental Impact Assessment Directive
Environmental Impact Assessment Directive
Railway Crossing Costs Regulation
Environmental Liability Directive
End-of-Life Vehicles Directive
End-of-Life Vehicles Directive
Energy Taxation Directive
Energy Taxation Directive
Pay Transparency Act
Environmental Crime Directive
Environmental Crime Directive
Environmental Information Directive
Environmental Information Directive
Environmental Liability Directive
Energy Performance of Buildings Directive
Energy Performance of Buildings Directive
First Pension Adjustment Regulation
First Regulation Implementing the Federal Restitution Act
European Single Access Point Regulation
Ecodesign for Sustainable Products Regulation
Ecodesign for Sustainable Products Regulation
Sustainability Risks Delegated Regulation
Sustainability and GHG Criteria Implementing Regulation
Plastic Food Contact Materials Regulation
Net-Zero Technologies Public Procurement Sustainability Regulation
EU Deforestation Regulation
EU Deforestation Regulation
EU Ecolabel Regulation
EU Ecolabel Regulation
Food Chain Risk Assessment Transparency Regulation
European Green Bonds Regulation
Plastic Materials and Articles Regulation
European Accessibility Act
European Accessibility Act
European Climate Law
F-Gas Regulation
F-Gas Regulation
Food Information Regulation
Food Information Regulation
Forest Biomass Sustainability Criteria Guidance
Farm Sustainability Data Network Implementing Regulation
FSDN Implementing Regulation
FSDN Delegated Regulation
FSDN Financing Implementing Regulation
Farm Sustainability Data Network Regulation
GEIG
Green Claims Directive
Green Claims Directive
Empowering Consumers for the Green Transition Directive
Empowering Consumers for the Green Transition Directive
IDD Sustainability Delegated Regulation
Industrial Emissions Directive
Supply Chain Due Diligence Act
Supply Chain Due Diligence Act
Low Carbon Benchmarks Regulation
MiCA Sustainability Indicators Regulation
Conflict Minerals Implementation Act
Marine Strategy Framework Directive
Marine Strategy Framework Directive
Non-Financial Reporting Directive
Nutrition and Health Claims Regulation
Nutrition and Health Claims Regulation
Net-Zero Industry Act
Net-Zero Industry Act
Packaging and Packaging Waste Directive
Packaging and Packaging Waste Directive
Packaging and Packaging Waste Regulation
Packaging and Packaging Waste Regulation
Preventive Systems Manual
Preventive Systems Manual
Preventive Systems Manual
Preventive Systems Manual
REACH Regulation
Renewable Energy Directive II
Renewable Energy Directive II
Renewable Energy Directive III
Renewable Energy Directive III
Right to Repair Directive
Right to Repair Directive
RoHS Directive (restriction of hazardous substances in EEE)
Securitisation Principal Adverse Impacts RTS
Sustainable Finance Disclosure Regulation
Solvency II Amending Directive
Single-Use Plastics Directive
Single-Use Plastics Directive
MiFID II Delegated Regulation on Sustainability Preferences
Waste Framework Directive Amendment
Toy Safety Directive (TSD)
Unfair Commercial Practices Directive
Unfair Commercial Practices Directive
Union Customs Code
Urban Mobility Data Implementing Regulation
Agricultural Organisations and Supply Chains Regulation
Waste Framework Directive Amendment
Water Framework Directive
Waste Electrical and Electronic Equipment Directive
WEEE Directive
Whistleblower Protection Directive
Whistleblower Protection Directive
First Implementing Regulation on Equalization Law in Saarland
flgdv_1
First SGB XI Amendment Act
gkvnog_1
Tenth Amendment Regulation to the Road Haulage Act
2023/1115
Tenth Federal War Victims' Pensions Benefits Adjustment Act
geb_udearbbv_10
First Interest Rate Increase Regulation for Housing Assistance Loans
Delegated Regulation on voluntary post-issuance disclosures for sustainable bonds
Regulation crawler
Dubai Sustainability
ELI Poland Sustainability
EU Regulations
EUR-Lex Crawl
EUR-Lex Sustainability Crawl
FramesCube Manual Requests
German Federal Law
Italy Sustainability
Manual
Poland Sustainability
Schokolade
UK Sustainability
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# Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung ### Eingangsformel Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: ### § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung wird staatlich anerkannt. ### § 2 Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. ### § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9 nachzuweisen. ### § 4 Ausbildungsberufsbild Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: - 1. Der Ausbildungsbetrieb: - 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2 Berufsbildung, - 1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, - 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5 Umweltschutz; - 2. Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation: - 2.1 Arbeitsorganisation, - 2.2 Teamarbeit und Kommunikation, - 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, - 2.4 Datenschutz und Datensicherheit; - 3. Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben; - 4. Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik; - 5. Speditionelle und logistische Leistungen: - 5.1 Güterversendung und Transport, - 5.2 Lagerlogistik, - 5.3 Sammelgut- und Systemverkehre, - 5.4 Internationale Spedition, - 5.5 Logistische Dienstleistungen; - 6. Verträge, Haftung und Versicherungen; - 7. Marketing; - 8. Gefahrgut, Schutz und Sicherheit; - 9. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: - 9.1 Zahlungsverkehr und Buchführung, - 9.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, - 9.3 Qualitätsmanagement. ### § 5 Ausbildungsrahmenplan Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit eine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausgegangen ist oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. ### § 6 Ausbildungsplan Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. ### § 7 Berichtsheft Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. ### § 8 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen: - 1. Betriebliche Leistungserstellung, - 2. Rechnungswesen, - 3. Wirtschafts- und Sozialkunde. ### § 9 Abschlussprüfung (1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (2) Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mündlich durchzuführen. (3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind: - 1. im Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik:In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten: - a) Transport, Umschlag, Lagerleistungen, - b) Logistische Dienstleistungen, - c) Marketing. Dabei soll er zeigen, dass er Lösungsvorschläge zu speditionellen und logistischen Aufgabenstellungen verkehrsträgerübergreifend entwickeln und Möglichkeiten des Marketings berücksichtigen kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er Speditionsaufträge verkehrsträgerspezifisch durchführen, dabei rechtliche Vorschriften und Beförderungsbestimmungen anwenden sowie englischsprachige Formulare bearbeiten kann; hierfür kommt einer von zwei Verkehrsträgern in Betracht, die der Prüfling bei der Prüfungsanmeldung aus den folgenden Verkehrsträgern benennt: Straßen-, Schienen-, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt; der Prüfungsausschuss legt den zu bearbeitenden Verkehrsträger fest, der dem Prüfling am Tag der Prüfung mit der Aufgabenstellung vorgegeben wird; - 2. im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten: - a) Kosten- und Leistungsrechnung, - b) Controlling. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Preisangebote erstellen, Methoden der Erfolgskontrolle anwenden und kaufmännische Zusammenhänge berücksichtigen kann; - 3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt und die Bedeutung der Speditions- und Logistikbranche als Wirtschaftsfaktor darstellen kann; - 4. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:Der Prüfling soll auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praktischen Aufgaben aus dem Gebiet Speditionelle und logistische Leistungen Lösungsvorschläge entwickeln und begründen. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Die Aufgabe ist Ausgangspunkt für ein Fachgespräch. Das Fachgespräch soll einschließlich der Lösungsdarstellung höchstens 30 Minuten dauern. Der Prüfling soll zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben sachgerecht lösen, wirtschaftliche, technische, ökologische und rechtliche Zusammenhänge beachten sowie Gespräche systematisch und situationsbezogen führen kann. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen. (4) Sind in den schriftlichen Prüfungsbereichen die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (5) Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis sowie in mindestens drei Prüfungsbereichen, darunter dem Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik, ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. ### § 10 Übergangsregelung Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung. ### § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. ### Anlage 1 (zu § 5) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1905 - 1910 | Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | | --- | --- | --- | | 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | | | 1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine | | b) | Stellung am Markt beschreiben Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen | | c) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben | | d) | Kooperationsformen in der Branche und deren Vor- und Nachteile aufzeigen | | e) | Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern | | 1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben | | b) | Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | | c) | Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen | | 1.3 | Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.3) | a) | betriebliche Ziele und Grundsätze der Personalplanung, -beschaffung und des Personaleinsatzes beschreiben | | b) | Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern | | c) | gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen anwenden | | d) | Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären | | e) | die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Vorschriften erläutern | | f) | Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben | | 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.4) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen | | b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | | c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | | d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | | 1.5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | | a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | | b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | | c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | | d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | | 2 | Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (§ 4 Nr. 2) | | | 2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1) | a) | die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren | | b) | Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen | | c) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen | | 2.2 | Teamarbeit und Kommunikation (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Aufgaben im Team planen und bearbeiten | | b) | interne und externe Zusammenarbeit im Arbeitsprozess gestalten | | c) | Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen | | d) | Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren | | e) | zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden | | f) | Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeits- und Geschäftserfolg beachten | | 2.3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.3) | a) | Bedeutung von Information- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern | | b) | Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten | | c) | Leistungsmerkmale von Hardware- und Softwarekomponenten beachten | | d) | Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden | | e) | Informationen erfassen, Daten eingeben und pflegen | | f) | bei der Erarbeitung von Leistungsanforderungen an Softwarelösungen mitwirken | | 2.4 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.4) | a) | Regelungen des Datenschutzes einhalten | | b) | Daten sichern, Datensicherung und unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen | | 3 | Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 3) | a) | englischsprachige Dokumente ausstellen | | b) | branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen | | c) | in englischer Sprache über Produkte informieren und Angebote erstellen | | d) | mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden in englischer Sprache korrespondieren und kommunizieren | | 4 | Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik (§ 4 Nr. 4) | a) | Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten | | b) | bei der Ermittlung von logistischen Aufgabenstellungen mitwirken | | c) | Leistungsanforderungen festlegen und vereinbaren | | d) | Angebote einholen, vergleichen und bewerten | | e) | Preisangebote auf der Grundlage betrieblicher Kalkulationsregeln erstellen | | f) | Angebote über speditionelle Leistungen für Kunden erstellen | | g) | bei der Gestaltung und Erstellung von Verträgen mitwirken | | h) | zeitliche und technische Abläufe der Dienstleistungen abstimmen und überwachen | | i) | Informationen und Daten zur Auftragsabwicklung beschaffen und bearbeiten | | k) | Begleitpapiere und Dokumente beschaffen, vervollständigen und ausstellen | | l) | Lieferbedingungen und Frankaturvorschriften anwenden | | m) | Eingangsrechnungen kontrollieren und bearbeiten | | n) | Ausgangsrechnungen erstellen | | o) | Kundenreklamationen bearbeiten | | p) | Kunden bei Leistungsstörungen informieren, Lösungsalternativen aufzeigen | | q) | Schadenfälle abwickeln | | 5 | Speditionelle und logistische Leistungen (§ 4 Nr. 5) | | | 5.1 | Güterversendung und Transport (§ 4 Nr. 5.1) | a) | Leistungsmerkmale des Straßen-, Schienen- und Luftfrachtverkehrs sowie der Binnen- und Seeschifffahrt vergleichen | | b) | Eignung der Verkehrsträger für bestimmte Transportgüter unter Berücksichtigung rechtlicher Bedingungen und Beschränkungen ermitteln | | c) | Möglichkeiten der Verknüpfung von Leistungen der Verkehrsträger nutzen | | d) | Verkehrsverbindungen unter Berücksichtigung Verkehrsgeografischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen | | e) | Einsatzmöglichkeiten im kombinierten Verkehr bewerten | | f) | Organisation der Beförderung als Kernleistung speditioneller Betätigung beschreiben und gegenüber dem Selbsteintritt abgrenzen | | g) | Dienstleister, insbesondere Frachtführer und Verfrachter, auswählen | | h) | Beförderungsmittel und technische Geräte unter Beachtung der Be- und Entladefristen disponieren | | i) | Einsatzbereiche von Umschlagstechniken und -geräten darstellen | | 5.2 | Lagerlogistik (§ 4 Nr. 5.2) | a) | Leistungen in der Lagerlogistik erläutern | | b) | Arten der Lagerorganisation beschreiben, das vom Ausbildungsbetrieb genutzte Lagersystem darstellen | | c) | Arbeitsabläufe im Lager darstellen und in logistische Abläufe einbinden | | d) | Eignung von Anlagen, Maschinen und Geräten im Lager für Transport, Förderung und Verpackung beurteilen | | e) | Güter nach Lagermöglichkeiten unterscheiden | | f) | Lagerdokumente verwenden | | g) | Aufzeichnung von Lagerdaten und ihre Weiterleitung innerhalb der Transportkette überwachen | | 5.3 | Sammelgut- und Systemverkehre (§ 4 Nr. 5.3) | a) | Marktinformationen erschließen | | b) | Leistungen von Sammelgut- und Systemverkehren anbieten | | c) | Kunden organisatorische und zeitliche Abläufe sowie Möglichkeiten der Sendungsverfolgung erläutern | | d) | Versendungen durchführen | | e) | Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten darstellen | | f) | Preisbildung und Abrechnung erläutern | | 5.4 | Internationale Spedition (§ 4 Nr. 5.4) | a) | Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen | | b) | Einsatzmöglichkeiten von Speditionsdokumenten darstellen | | c) | zoll- und außenwirtschaftliche Rechtsvorschriften berücksichtigen | | d) | das Akkreditivverfahren erläutern, Bestimmungen von Akkreditiven bei der Auftragsabwicklung beachten | | 5.5 | Logistische Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.5) | a) | logistische Bedürfnisse des Kunden sowie Umsetzungsmöglichkeiten ermitteln, Lösungsvorschläge entwickeln | | b) | bei der Erarbeitung von Logistikkonzepten mitwirken | | c) | bei der Ermittlung und Bewertung von Angeboten zur Erbringung logistischer Dienstleistungen im Ausbildungsbetrieb und bei Dritten mitwirken | | d) | Informationsleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten | | e) | Abläufe und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung logistischer Leistungen darstellen | | f) | an der Sicherstellung des Daten- und Informationsflusses zwischen den an logistischen Ketten Beteiligten mitwirken | | g) | vertragliche Leistungsvorgaben umsetzen, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Beteiligten berücksichtigen | | h) | Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen | | i) | Vorgänge dokumentieren, Daten analysieren und für Kunden bereitstellen | | k) | Daten für Leistungsabrechnungen erfassen | | l) | bei Verbesserungen von logistischen Prozessen mitwirken | | 6 | Verträge, Haftung und Versicherungen (§ 4 Nr. 6) | a) | Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner erläutern | | b) | Rechtsbeziehungen aus Fracht- und Lagerverträgen sowie Verträgen über logistische Dienstleistungen von den Rechtsbeziehungen aus dem Speditionsvertrag abgrenzen | | c) | Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen von zwei Verkehrsträgern anwenden | | d) | branchen- und betriebsübliche allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden | | e) | Speditionsverträge abschließen | | f) | Frachtverträge abschließen | | g) | Schadenersatzansprüche prüfen, Regressansprüche gegenüber Dritten wahren, Regulierungen veranlassen | | h) | Verkehrshaftungs- und Warenversicherungen des Ausbildungsbetriebes nutzen, insbesondere für auftragsbezogene Deckung sorgen | | i) | Kunden über Risiken informieren, Möglichkeiten der Absicherung erläutern, Versicherungsschutz für Kunden besorgen | | k) | Rechte und Pflichten aus betrieblichen Haftpflicht- und Sachversicherungsverträgen wahrnehmen | | 7 | Marketing (§ 4 Nr. 7) | a) | Anforderungen an speditionelle und logistische Dienstleistungen insbesondere im Bereich von Produktion, Beschaffung und Distribution ermitteln und bewerten | | b) | die Produktpalette des Ausbildungsbetriebes mit den Angeboten der Speditions- und Logistikbranche vergleichen | | c) | Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden und Interessenten situationsgerecht nutzen | | d) | Kundengespräche vorbereiten und führen | | e) | bei der Betreuung und Ausweitung des Kundenkreises mitwirken | | 8 | Gefahrgut, Schutz und Sicherheit (§ 4 Nr. 8) | a) | Gefahren im Umgang mit Gefahrgut unter Berücksichtigung der Gefahrenklassen und -Symbole sowie Stoffeinteilungen beachten | | b) | güterbezogene Sicherheitsvorschriften beachten | | c) | Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminderung treffen und überwachen | | d) | Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen begründen und beachten | | 9 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 9) | | | 9.1 | Zahlungsverkehr und Buchführung (§ 4 Nr. 9.1) | a) | Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung beachten | | b) | Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen | | c) | Zahlungsvorgänge bearbeiten | | d) | Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten | | e) | Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems berücksichtigen | | f) | vorbereitende Arbeiten für die Buchung durchführen | | g) | im Ausbildungsbetrieb anfallende Steuern und Abgaben berücksichtigen | | h) | vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen | | 9.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Nr. 9.2) | a) | Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern, Funktion des Controllings erklären | | b) | Kosten und Erträge von erbrachten Dienstleistungen berechnen und bewerten | | c) | Daten für die Kalkulation ermitteln | | d) | an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben des Ausbildungsbetriebes mitwirken | | e) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, Statistiken erstellen und präsentieren | | f) | an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens im Ausbildungsbetrieb mitwirken | | 9.3 | Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 9.3) | a) | qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden | | b) | zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen | | c) | den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit erklären und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis darstellen | ### Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung - Zeitliche Gliederung - (Fundstelle: BGBl. I 2004, 1911 - 1913) **1. Ausbildungsjahr** (1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildungspositionen - - 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2 Berufsbildung, - 1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele c bis f, - 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5 Umweltschutz zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 4. Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele a, f, g und m, - 5.3 Sammelgut- und Systemverkehre, - 6. Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele a und c, im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen - - 2.1 Arbeitsorganisation, - 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e, - 2.4 Datenschutz und Datensicherheit, - 3. Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b, zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 5.1 Güterversendung und Transport, Lernziele a bis d, - 8. Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a, zu vermitteln und in Verbindung damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen - - 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.5 Umweltschutz, - 2.1 Arbeitsorganisation, - 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernzeile b, d und e, zu vertiefen. **2. Ausbildungsjahr** (1) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 4. Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernzeile c, d, h, i, k, l, - 5.1 Güterversendung und Transport, Lernziele e bis i, - 5.5 Logistische Dienstleistungen, Lernziel a, - 6. Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziel d, - 7. Marketing, Lernziele c bis e, zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e, - 5.1 Güterversendung und Transport, Lernzeile a bis d, - 5.3 Sammelgut- und Systemverkehre zu vertiefen. (2) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 5.2 Lagerlogistik in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a und b, - 2.2 Teamarbeit und Kommunikation, - 8. Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziele b bis d, - 9.3 Qualitätsmanagement zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition - - 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel e, - 2.1 Arbeitsorganisation zu vertiefen. (3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 5.5 Logistische Dienstleistungen, Lernziel k, - 9.1 Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a, c, e und f - 9.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis c, zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e, - 5.1 Güterversendung und Transport zu vertiefen. **3. Ausbildungsjahr** (1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 3. Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d, - 4. Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele b und e, n bis p, - 5.4 Internationale Spedition, - 6. Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele b, e bis k, - 9.1 Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele b, d, g und h, - 9.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele d bis f, zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, - 2.4 Datenschutz und Datensicherheit, - 5.3 Sammelgut- und Systemverkehre, - 7. Marketing, Lernziele c bis e, - 8. Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a, - 9.3 Qualitätsmanagement fortzuführen. (2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel f, - 5.5 Logistische Dienstleistungen, Lernziele b bis i und l, - 7. Marketing, Lernziele a und b, zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen - - 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e, - 2.4 Datenschutz und Datensicherheit, - 3. Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d, - 4. Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, - 6. Verträge, Haftung und Versicherungen, - 7. Marketing, Lernziele c bis e, - 9.3 Qualitätsmanagement fortzuführen. (3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse einer der Berufsbildpositionen - - 5.1 Güterversendung und Transport, - 5.2 Lagerlogistik - 5.3 Sammelgut- und Systemverkehre, - 5.4 Internationale Spedition oder - 5.5 Logistische Dienstleistungen in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen - - 4. Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik - 6. Verträge, Haftung und Versicherungen zu vertiefen. Dabei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen.
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