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Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/sg_ndg_7/xml.zip
Name
Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Reference number
sg_ndg_7
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
967 Bytes

Logs

Type Status Started at Finished at
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Norms

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Annexes

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Full text

Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

Art 1

(1)

(2) Absatz 1 ist auf Offiziere in Verwendungen als Strahlflugzeugführer, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu Berufssoldaten ernannt worden sind, nur dann anzuwenden, wenn diese sich damit unwiderruflich einverstanden erklärt haben. Das Einverständnis ist bis 31. Dezember 1981 oder bis zur Vollendung des siebenunddreißigsten Lebensjahrs, falls dieser Zeitpunkt später liegt, schriftlich zu erklären.

Art 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.