Emtract Ingest

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/antarktmeersch_bkg/xml.zip
Name
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis
Reference number
antarktmeersch_bkg
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
1.27 KB

Logs

Type Status Started at Finished at
No jobs yet.

Norms

No norms extracted yet.

Annexes

No annexes extracted yet.

Full text

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis

Eingangsformel

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

Dem in Canberra am 11. September 1980 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis wird zugestimmt.

Art 2

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung

  • 1. die von der Kommission angenommenen Maßnahmen zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis nach Artikel IX Abs. 2 des Übereinkommens in Kraft zu setzen,
  • 2. das Verfahren der Überwachung zur Einhaltung dieser Maßnahmen zu regeln. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) kann für dieses Verfahren eingeschränkt werden.

Art 3

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist zuständig, die in Artikel 2 genannten Maßnahmen durchzuführen.

Art 4

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)