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Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen

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Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/m_nzumschriftbek/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen
Reference number
m_nzumschriftbek
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
979 Bytes

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Norms

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Annexes

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Full text

Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen

(XXXX)

(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt, die an Stelle der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" tragen.

(2) Im übrigen unterscheiden sich die neuen Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER".

(3) Sowohl die Münzen mit der Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" als auch die Münzen mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" sind gültige Zahlungsmittel.

Bank deutscher Länder