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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz50pfbek_1972/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig
Reference number
m_nz50pfbek_1972
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
970 Bytes

Logs

Type Status Started at Finished at
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Norms

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Annexes

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Full text

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig

(XXXX)

(1) Die auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 herausgegebenen Münzen zu 50 Deutschen Pfennig, die bisher mit geriffeltem Rand hergestellt worden sind, werden ab Jahreszahl 1972 mit glattem Rand geprägt und demnächst in den Verkehr gegeben.

(2) Im übrigen unterscheiden sich die neuen Münzen in keiner Weise von den bisher geprägten Münzen zu 50 Deutschen Pfennig, die weiterhin gültig und im Umlauf bleiben (Bekanntmachung vom 2. Dezember 1949 - Bundesanzeiger Nr. 33 vom 8. Dezember 1949 -, Bekanntmachung vom 6. Mai 1950 - Bundesanzeiger Nr. 88 vom 9. Mai 1950 - und Bekanntmachung vom 14. September 1950 - Bundesgesetzblatt S. 694 -).

(3) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen