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Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 50 Pfennig

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz50pfbek_1949/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 50 Pfennig
Reference number
m_nz50pfbek_1949
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
2.18 KB

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Norms

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Annexes

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Full text

Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 50 Pfennig

(XXXX)

(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst neue auf 50 Pfennig lautende Münzen in Umlauf gesetzt.

(2) Die mit geriffeltem Rand geprägten Münzen bestehen aus einer nicht magnetischen Kupfer-Nickel-Legierung (3/4 Cu und 1/4 Ni). Sie haben einen Durchmesser von 20 Millimeter und ein Gewicht von 3,5 Gramm. Die Farbe ist silbergrau.

(3) Die Münzen tragen auf beiden Seiten innerhalb des erhabenen Randes einen feinen Perlenkranz.

(4) Die Wertseite zeit in Balkenschrift die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und am unteren Rand, den Schriftkranz schließend, das Wort "PFENNIG". In der Mitte befindet sich die Wertbezeichnung "50" in arabischen Ziffern, darunter sehr klein das Münzzeichen.

(5) Auf der Schauseite ist ein kniendes Mädchen abgebildet, das ein fünfblättriges, mit 4 Wurzelfäden versehenes Eichenreis pflanzt. Eine längere und vier kürzere leicht gekrümmte Linien deuten das Erdreich an. Darunter befindet sich die Jahreszahl 1949.

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