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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz2pfbek_1968/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig
Reference number
m_nz2pfbek_1968
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
913 Bytes

Logs

Type Status Started at Finished at
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Norms

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Annexes

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Full text

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig

(XXXX)

(1) Der Absatz 2 der Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig vom 8. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 686) erhält folgende Fassung:

"Die mit glattem Rand geprägten Münzen bestehen aus einem Stahlkern mit einer beiderseitigen Kupferplattierung. Sie haben einen Durchmesser von 19,25 mm und ein Gewicht von 2,9 g".

(2) Die im Umlauf befindlichen 2 Pf Münzen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

(3) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Der Bundesminister der Finanzen