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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge")

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https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz2eurobek_2006-12/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge")
Reference number
m_nz2eurobek_2006-12
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge")

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. November 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge" prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück. Daneben werden für das Sammlerprodukt deutsche Euro-Kursmünzensätze 375.000 Stück in Spiegelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 25. März 2007 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

    • "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".

Die nationale Seite der Gedenkmünze zeigt das als Buch gebundene Vertragswerk mit den Unterschriften der sechs Gründungsmitglieder vor dem Hintergrund des von Michelangelo gestalteten sternförmigen Straßenpflasters auf der Piazza del Campidoglio in Rom.

Als Inschrift ist der Ausgabeanlass "50 JAHRE RÖMISCHE VERTRÄGE", "EUROPA", das Ausgabeland "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" sowie die Jahreszahl 2007 und das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte ("A", "D", "F", "G" oder "J") angebracht. Das Motiv ist in Zusammenarbeit der österreichischen, italienischen und spanischen Münzprägestätte entstanden.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2827)