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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „50 Jahre Deutsche Sporthilfe“)

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Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „50 Jahre Deutsche Sporthilfe“)
Reference number
m_nz20eurobek_2017-04-19
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
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-
Language
de
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „50 Jahre Deutsche Sporthilfe“)

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des 50-jährigen Bestehens der Stiftung Deutsche Sporthilfe eine 20-Euro-Gedenkmünze „50 Jahre Deutsche Sporthilfe“ prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,2 Millionen Stück, davon ca. 0,2 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München (Prägezeichen D).

Die Münze wird ab dem 4. Mai 2017 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite greift das Laufen als die klassische Sportart auf. Die Lebendigkeit und Dynamik des Sports zeigt sich in dem rosettenhaften Aufbau der Läuferdarstellung.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München, die Jahreszahl 2017 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„LEISTUNG. FAIRPLAY. MITEINANDER.“.

Der Entwurf stammt von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Geltow.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 992)