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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „125. Geburtstag Otto Dix“)

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Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „125. Geburtstag Otto Dix“)
Reference number
m_nz20eurobek_2016-12-01_3
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
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-
Language
de
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „125. Geburtstag Otto Dix“)

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine deutsche Euro-Gedenkmünze „125. Geburtstag Otto Dix“ im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,2 Millionen Stück, davon ca. 0,2 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe.

Die Münze wird ab dem 3. November 2016 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite würdigt Werk und Schaffen von Otto Dix. Sie zeigt ein Relief, das in virtuoser Collage Portrait, ein bildnerisches Zitat eines Hauptmotivs seines Schaffens und seine Signatur verbindet.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2016, die zwölf Europasterne sowie die Angabe „SILBER 925“.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„DU MUSST ALLES SELBER SEIN ! “.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Friedrich Brenner aus Diedorf.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2868)