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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "650 Jahre Städtehanse")

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https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz10eurobek_2006-07-12_2/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "650 Jahre Städtehanse")
Reference number
m_nz10eurobek_2006-07-12_2
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "650 Jahre Städtehanse")

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des ersten allgemeinen Hansetages von 1356 eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 1.900.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze. Die Münze wird ab dem 7. September 2006 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt die Kogge als Symbol der Hanse. Durch zusätzliche gestalterische Elemente wie Mensch, Architektur und Wasser, erfährt dieses Symbol eine Erweiterung, die der Dynamik und Vitalität der Hanse entspricht und die heutige Entwicklung Europas aus der Vergangenheit spiegelt.

Die Wertseite harmoniert in Komposition und Gestaltung in überzeugender Weise mit der Bildseite. Sie zeigt den Bundesadler, den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2006 sowie das Prägezeichen "J" der Hamburgischen Münze.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

  • -

    • ". WANDEL DURCH HANDEL . VON DER HANSE NACH EUROPA .".

Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Erich Ott, München.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1858)