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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "1.200 Jahre Magdeburg")

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https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz10eurobek_2005-07/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "1.200 Jahre Magdeburg")
Reference number
m_nz10eurobek_2005-07
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
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-
Language
de
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "1.200 Jahre Magdeburg")

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des 1200-jährigen Jubiläums der Stadt Magdeburg eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 2.100.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin. Die Münze wird ab dem 8. September 2005 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt den Magdeburger Dom, der durch die hervorragende künstlerische Umsetzung mit seiner realen Bedeutung und seinem Wert als Sinnbild der Stadt korrespondiert. Er wird umrahmt von Symbolen für die bestimmenden Traditionen, Brüche und Neuanfänge der Geschichte Magdeburgs.

Die Wertseite nimmt mit der Anordnung von Adler, Schrift und Europa-Sternen die harmonische Gestaltung der Bildseite hervorragend auf. Sie zeigt ferner die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2005 sowie das Prägezeichen "A" der Staatlichen Münze Berlin.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

    • "MAGADOBURG 805 - MAGDEBURG 2005".

Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Heinz Hoyer, Berlin.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2299)