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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "Bauhaus Dessau")

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https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz10eurobek_2004-03/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "Bauhaus Dessau")
Reference number
m_nz10eurobek_2004-03
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "Bauhaus Dessau")

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des Bauhauses Dessau eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 2.100.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin. Die Münze wird ab dem 7. April 2004 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite kombiniert Architekturelemente des Bauhausgebäudes in Dessau (Curtainwall-Fassade, Gebäudeecke) mit den Elementen Kreis, Quadrat und Dreieck, die als Hinweis auf Bauhausidee und Bauhauslehre zu verstehen sind. Die vertikale Anordnung der bekannten Bauhauslettern rundet den Gesamteindruck in gelungener Weise ab.

Die Wertseite trägt einen Adler, zwölf Sterne, den Nennwert "10 EURO", die Aufschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Jahreszahl 2004 und das Münzzeichen "A" der Staatlichen Münze Berlin. Durch die Teilung der Wertseite mittels dreier vertikaler Balken werden Elemente der Bildseite aufgegriffen.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

    • "Kunst O Technik O Lehre OOO"

Der Entwurf der Münze stammt von Heinz Hoyer, Berlin.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 432)