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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "50 Jahre Deutsches Fernsehen")

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https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz10eurobek_2002-10/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "50 Jahre Deutsches Fernsehen")
Reference number
m_nz10eurobek_2002-10
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
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-
Language
de
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "50 Jahre Deutsches Fernsehen")

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "50 Jahre Deutsches Fernsehen" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 2.290.000 Stück, darunter 290.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe. Die Münze wird ab dem 7. November 2002 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt einen Fernsehbildschirm, der das Thema durch äußerste Reduktion mit größter Plausibilität umsetzt. Die optische Hervorhebung des Bildschirms bewirkt einen unmittelbaren hohen Wiedererkennungswert, der zugleich Symbolwert ist. Das Motiv wird von der Umschrift "50 JAHRE DEUTSCHES FERNSEHEN" kreisförmig umrahmt.

Die Wertseite trägt einen Adler, zwölf Sterne, den Nennwert "10 EURO", die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Jahreszahl 2002 und das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

  •   "INFORMATION BILDUNG UNTERHALTUNG "

Der Entwurf der Münze stammt von Jordi Regel, Berlin.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 3861)