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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „Freiheit“)

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Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „Freiheit“)
Reference number
m_nz100eurobek_2022-09-12
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „Freiheit“)

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 100-Euro-Goldmünze „Freiheit“ prägen zu lassen. Diese Münze ist die dritte und zugleich letzte Ausgabe der im Jahr 2020 begonnenen Serie „Säulen der Demokratie“ (2020 bis 2022, eine Ausgabe pro Jahr). Die Münze wird ab dem 4. Oktober 2022 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der Münze beträgt maximal 175 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Prägezeichen „A“), München (Prägezeichen „D“), Stuttgart (Prägezeichen „F“), Karlsruhe (Prägezeichen „G“) und Hamburg (Prägezeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.

Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin. Die Wertseite, die für alle Münzen der Serie verwendet wird, wurde von dem Künstler Andre Witting aus Berlin gestaltet.

Die Bildseite zeigt das Brandenburger Tor im Kontext der friedlichen Revolution und dem Mauerfall am 9. November 1989. „Das Brandenburger Tor war das Symbol der Teilung, aber auch das Symbol des Strebens nach Einheit und ist jetzt das Symbol der Freiheit in der ganzen Welt“ (Zitat, Wolfgang Schäuble).

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2022“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Prägezeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1510)