Emtract Ingest

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz“)

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/m_nz100eurobek_2014-02-28/xml.zip
Name
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz“)
Reference number
m_nz100eurobek_2014-02-28
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
214 KB

Logs

Type Status Started at Finished at
No jobs yet.

Norms

No norms extracted yet.

Annexes

No annexes extracted yet.

Full text

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz“)

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 200 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2013 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Lorenz Crössmann aus Berlin.

Die Bildseite zeigt die Rousseau-Insel und das Wörlitzer Landhaus. Damit finden beide Elemente des Gartenreichs, Landschaft und Architektur, ihre Berücksichtigung.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2013“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 252)