Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe
Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/kredaufng/xml.zip
- Name
- Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe
- Reference number
- kredaufng
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
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- Updated date
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- Language
- de
- Raw content
- 1.54 KB
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Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe
§ 1
Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, einen Betrag bis zur Höhe von sechzehn Millionen neunhunderttausend US-Dollar im Wege des Kredits zu beschaffen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.