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Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/kredaufng/xml.zip
Name
Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe
Reference number
kredaufng
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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1.54 KB

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Norms

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Annexes

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Full text

Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe

§ 1

Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, einen Betrag bis zur Höhe von sechzehn Millionen neunhunderttausend US-Dollar im Wege des Kredits zu beschaffen.

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.