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Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/jubvaano_1963-11/xml.zip
Name
Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
Reference number
jubvaano_1963-11
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Norms

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Annexes

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Full text

Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

I.

Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich die Entscheidung über die Gewährung oder Versagung einer Jubiläumszuwendung bei einer Dienstzeit von 25 Jahren und einer solchen von 40 Jahren an Beamte des Bundesgrenzschutzes mit Ausnahme der Leiter der Mittelbehörden

  • 1. den Präsidenten der Grenzschutzpräsidien
  • 2. dem Direktor der Grenzschutzdirektion
  • 3. dem Leiter der Grenzschutzschule

für die Beamten in ihrem Dienstbereich.

II.

Die Jubiläumsurkunden werden in folgender Form vollzogen:

  • Für den Bundesminister des Innern
    • Der (Behördenleiter)
    • (Name)

III.

Die Anordnung tritt mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung in Kraft. ...

Schlußformel

Der Bundesminister des Innern