Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau
Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/invzulberg/xml.zip
- Name
- Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau
- Reference number
- invzulberg
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
- -
- Updated date
- -
- Language
- de
- Raw content
- 2.43 KB
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Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau
§ 1 Nichtberücksichtigung der Investitionszulage
Bei der Herstellung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit preisgebundenen Wohnraum ist eine nach § 4a des Investitionszulagengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3676) gewährte Investitionszulage in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der zulässigen Miete nicht zu berücksichtigen.
§ 2 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.