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Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/ibrd_ifcabk_ndg/xml.zip
Name
Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Reference number
ibrd_ifcabk_ndg
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
1016 Bytes

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Norms

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Annexes

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Full text

Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation

Art 1

Der Änderung von Artikel III des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 637) durch Hinzufügung eines neuen Abschnittes 6 in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung wird zugestimmt.

Art 2

(weggefallen)

Art 3

(weggefallen)

Art 4

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Änderungen des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung nach seinem Artikel VIII Absatz (c) und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation nach seinem Artikel VII Absatz (c) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.