Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/hiwerkbehkg_ndg/xml.zip
- Name
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
- Reference number
- hiwerkbehkg_ndg
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
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- Updated date
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- Language
- de
- Raw content
- 4.12 KB
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art 1 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Art 2 Übergangs- und Schlußbestimmungen
Art 2
An der Rentenerhöhung nehmen auch die Berechtigten teil, deren Rente gemäß § 14 Abs. 3 kapitalisiert worden ist.
Art 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Art 2
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
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Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.