Emtract Ingest

Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/heimg_ndg_2/xml.zip
Name
Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes
Reference number
heimg_ndg_2
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
3.24 KB

Logs

Type Status Started at Finished at
No jobs yet.

Norms

No norms extracted yet.

Annexes

No annexes extracted yet.

Full text

Zweites Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

-

Art 2 Neufassung des Heimgesetzes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Heimgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

Art 3 Übergangsvorschriften

(1) Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Heim im Sinne des § 1 Abs. 1a des Heimgesetzes ohne Anzeige betreibt, hat den Betrieb innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen Behörde anzuzeigen. § 7 des Heimgesetzes gilt entsprechend. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb eines Heims im Sinne des § 1 Abs. 1 und 1a des Heimgesetzes innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgenommen wird.

(2) Heimverhältnisse auf Grund von Verträgen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen worden sind, richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht.

Art 4

-

Art 5 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.