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Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße

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Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/grenzverkautvtrg_1/xml.zip
Name
Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße
Reference number
grenzverkautvtrg_1
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Annexes

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Full text

Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße

Art 1

Dem in Wien am 17. Februar 1966 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Für die Ausfuhr der zur Erhaltung und zum Betrieb (einschließlich Winterdienst) der Straßen erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Geräte und Einrichtungen, die der Sicherung des Verkehrs dienen, werden Umsatzsteuervergütungen nicht gewährt.

Art 3

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Art 4

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 27 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.