Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/ab_f_g/xml.zip
- Name
- Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs
- Reference number
- ab_f_g
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
- -
- Updated date
- -
- Language
- de
- Raw content
- 1.25 KB
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Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs
§ 1
Förderungen betreffend den Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses 55 oder eines Effizienzgebäudes 55 im Rahmen der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau können abweichend von § 9 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgesetzes 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 343) unter Kapitel 6093 Titel 893 72 des dazugehörigen Haushaltsplans auch gewährt werden, wenn
- 1. die Förderung erst nach dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages beantragt wurde und die Bauarbeiten vor Ort noch nicht begonnen wurden und
- 2. der Fördernehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung den Nachweis über ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder einem Finanzvermittler erbringt, welches vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrages stattfand.
§ 2 Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.