Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/erp-wiplanerv/xml.zip
- Name
- Verordnung über die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024
- Reference number
- erp-wiplanerv
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
- -
- Updated date
- -
- Language
- de
- Raw content
- 1.12 KB
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Verordnung über die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024
Eingangsformel
Auf Grund des § 6 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 388) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Bundestages:
§ 1 Anwendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 auf die Förderung von Gründungen und Nachfolgen gemeinnütziger kleiner und mittlerer Unternehmen
Die Anwendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 wird im Rahmen der veranschlagten Ansätze auf die Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen von gemeinnützigen kleinen und mittleren Unternehmen ohne Körperschaftsteuerpflicht erstreckt.
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft.