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Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/ehrzanerkerl/xml.zip
Name
Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Reference number
ehrzanerkerl
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Norms

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Annexes

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Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Art 1

Auf Grund des § 3 Absatz 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Februar 2006 (BGBl. I S. 334) geändert worden ist, erkenne ich

| das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen

des Arbeiter-Samariter-Bundes – Silber |
| und |
| das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen

des Arbeiter-Samariter-Bundes – Gold |

als Ehrenzeichen an.

Art 2

Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Art 3

Jede Änderung der Verleihungsbedingungen und jede Änderung der Form oder Benennung der hiermit anerkannten Ehrenzeichen ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.

Schlussformel

Der Bundespräsident

Der Bundesminister des Innern