Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/ehrzanerkerl/xml.zip
- Name
- Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen
- Reference number
- ehrzanerkerl
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
- -
- Updated date
- -
- Language
- de
- Raw content
- 1.2 KB
Logs
| Type | Status | Started at | Finished at | |
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Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Art 1
Auf Grund des § 3 Absatz 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Februar 2006 (BGBl. I S. 334) geändert worden ist, erkenne ich
| das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen
des Arbeiter-Samariter-Bundes – Silber |
| und |
| das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen
des Arbeiter-Samariter-Bundes – Gold |
als Ehrenzeichen an.
Art 2
Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Art 3
Jede Änderung der Verleihungsbedingungen und jede Änderung der Form oder Benennung der hiermit anerkannten Ehrenzeichen ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.
Schlussformel
Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern