Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/bvsauflg/xml.zip
- Name
- Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz
- Reference number
- bvsauflg
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
- -
- Updated date
- -
- Language
- de
- Raw content
- 925 Bytes
Logs
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Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz
§ 1
Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.
§ 2
Mit der Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz geht sein Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Bundesrepublik Deutschland über. Die in seinem Dienst stehenden Beamten werden kraft dieses Gesetzes in den Dienst des Bundes übernommen. Der Bund kommt für die Versorgungsbezüge seiner Versorgungsempfänger auf.