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Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

Overview

Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/bvsauflg/xml.zip
Name
Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz
Reference number
bvsauflg
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
Raw content
925 Bytes

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Norms

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Annexes

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Full text

Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

§ 1

Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.

§ 2

Mit der Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz geht sein Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Bundesrepublik Deutschland über. Die in seinem Dienst stehenden Beamten werden kraft dieses Gesetzes in den Dienst des Bundes übernommen. Der Bund kommt für die Versorgungsbezüge seiner Versorgungsempfänger auf.