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Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten

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Source URL
https://www.gesetze-im-internet.de/bpr_ssoldernano/xml.zip
Name
Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten
Reference number
bpr_ssoldernano
Regulation crawler
German Federal Law
Publish date
-
Updated date
-
Language
de
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Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten

Eingangsformel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313) ordne ich an:

Art 1

(1) Ich behalte mir das Recht zur Ernennung und Entlassung der Offiziere vor, die der Besoldungsordnung B angehören.

(2) Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse dem Bundesminister der Verteidigung. Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen werden. § 29 Abs. 5 des Wehrpflichtgesetzes bleibt unberührt.

(3) Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen ich die Ausübung meiner Befugnisse übertragen habe.

Art 2

Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister der Verteidigung und des Innern.

Art 3

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.