Overview
- Source URL
- https://www.gesetze-im-internet.de/bpr_ssoldernano/xml.zip
- Name
- Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten
- Reference number
- bpr_ssoldernano
- Regulation crawler
- German Federal Law
- Publish date
- -
- Updated date
- -
- Language
- de
- Raw content
- 1.1 KB
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Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten
Eingangsformel
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313) ordne ich an:
Art 1
(1) Ich behalte mir das Recht zur Ernennung und Entlassung der Offiziere vor, die der Besoldungsordnung B angehören.
(2) Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse dem Bundesminister der Verteidigung. Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen werden. § 29 Abs. 5 des Wehrpflichtgesetzes bleibt unberührt.
(3) Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen ich die Ausübung meiner Befugnisse übertragen habe.
Art 2
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister der Verteidigung und des Innern.
Art 3
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.